Wo darf man politisch kleben?

Wo darf man politisch kleben?

Und wo wird’s juristisch ungemütlich?

Viele von euch fragen uns: „Darf ich euren Aufkleber einfach an eine Ampel kleben?“ Die ehrliche Antwort lautet: Nein – zumindest nicht ohne Risiko.

Was erlaubt ist:
Grundsätzlich darf man überall dort aufkleben, wo es sich um das eigene Eigentum handelt. Der eigene Laptop, das eigene Auto, der eigene Briefkasten oder das eigene Garagentor – das ist alles kein Problem. Wer dort seine Meinung sichtbar macht, handelt völlig legal. Auch in der Mietwohnung ist das erlaubt, solange es innerhalb der Wohnung bleibt. An der Außenseite der Tür wird’s schon schwieriger.

Was verboten ist:
Wer fremdes Eigentum beklebt, begeht in der Regel Sachbeschädigung – so steht es in § 303 des Strafgesetzbuches. Dazu zählen unter anderem: Laternenpfähle, Stromkästen, Straßenschilder, öffentliche Gebäude, Verkehrsschilder oder Haltestellen. Das gilt übrigens auch dann, wenn der Aufkleber „rückstandslos entfernbar“ ist.
Kurz gesagt: Die Stadt gehört dir nicht. Und wenn du sie trotzdem beklebst, kann es Ärger geben.

Was droht im Ernstfall?
Wenn es jemand drauf anlegt, können folgende Konsequenzen auf dich zukommen: Anzeige wegen Sachbeschädigung, Bußgeld oder im Extremfall ein Strafbefehl – inklusive Kosten für die Entfernung. Realistisch betrachtet passiert das nicht oft – aber möglich ist es. Und genau das sollte man wissen.

Die einfache Regel lautet:
Eigentum? Kleben erlaubt.
Fremdes Eigentum? Finger weg.
Staatseigentum? Lass es besser.
Grünen-Parteibüro? Nicht mal dran denken.

Fazit:
Du darfst sagen, was du denkst.
Du darfst denken, was du willst.
Aber du darfst es nicht überall hinkleben.

Kleb also da, wo du darfst – und denk mit. Denn Mut zur Meinung heißt nicht, sich unnötig Strafanzeigen einzufangen. Zumindest nicht bei der ersten Lieferung.

Liebe Grüße - Tilda 

Zurück zum Blog

Hinterlasse einen Kommentar

Bitte beachte, dass Kommentare vor der Veröffentlichung freigegeben werden müssen.